Bauturbo-Gesetz 2025

Bauturbo-Gesetz 2025

Modernisierungsumlage Mieterhöhung

Bauturbo-Gesetz 2025: Experten sehen Nachbesserungsbedarf

Das geplante Bauturbo-Gesetz 2025 von Union und SPD sorgt für intensive Diskussionen. Am 10. September 2025 fand dazu eine Expertenanhörung im Bundestag statt. Während die Richtung grundsätzlich begrüßt wird, fordern Fachleute und Verbände deutliche Nachbesserungen. Das Gesetz soll noch im Herbst verabschiedet werden.

Neue Sonderregelungen im Baugesetzbuch

Kernstück des Entwurfs sind Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB). Ein neu geplanter § 246e BauGB soll es ermöglichen, von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Damit könnten Kommunen zusätzliche Wohnungen nach einer verkürzten zweimonatigen Prüfung zulassen – ohne Bebauungsplan. Diese „Experimentierklausel“ ist jedoch bis Ende 2030 befristet, was Kritiker als zu kurzsichtig bewerten.

Stimmen aus der Immobilien- und Wohnungswirtschaft

Unterschiedliche Einschätzungen kamen aus der Branche. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW betont, dass bezahlbarer Wohnraum stärker als öffentliches Interesse verankert werden müsse. Nur so lasse sich die Genehmigungspraxis wirksam beschleunigen (GdW-Stellungnahme lesen).

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht im Entwurf zwar einen ersten Schritt, kritisiert aber die Befristung der Regelungen und die hohe Staatsquote. Gefordert werden niedrigere Baustandards, bessere KfW-Förderbedingungen und eine schnelle Umsetzung des Gesetzes (Mehr zur ZIA-Stellungnahme).

Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) äußerte klare Erwartungen: Stärkere Vorkaufsrechte für Kommunen, dauerhafte Entfristung bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie mehr kommunales Eigentum an Grundstücken (DMB-Position hier).

Im Gegensatz dazu warnt der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) vor zu starken Eingriffen in den Markt. Präsident Dirk Salewski lehnt Umwandlungsverbote ab, da sie die Bildung von Wohneigentum blockieren würden, ohne zusätzlichen Wohnraum zu schaffen (Zur BFW-Stellungnahme).

Geplante Änderungen im Überblick

Neben der Experimentierklausel sollen auch Nachverdichtungen im Innenbereich erleichtert, Bauland im Außenbereich stärker genutzt und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden. Gleichzeitig wird der Umwandlungsschutz für Mietwohnungen verlängert, um Mieter in angespannten Märkten vor Verdrängung zu schützen.

Fazit: Ein Schritt nach vorn, aber nicht genug

Das Bauturbo-Gesetz 2025 bringt wichtige Impulse für Planung, Genehmigung und Wohnraumschaffung. Ob es jedoch reicht, um die Wohnungsnot nachhaltig zu lindern, bleibt fraglich. Entscheidend ist, ob Bundestag und Bundesrat im weiteren Verfahren den Mut zu zusätzlichen Anpassungen finden.

 

Maximilian Decker, CEO

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