heizungsgesetz-2026

Heizungsgesetz 2026

Modernisierungsumlage Mieterhöhung

Heizungsgesetz 2026: Diese Heizungen dürfen künftig nicht mehr neu eingebaut werden

Mit dem Jahr 2026 tritt eine entscheidende Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Für viele Haus- und Wohnungseigentümer bedeutet das: Der Einbau klassischer Öl- oder Gasheizungen wird deutlich eingeschränkt. Stattdessen rücken klimafreundliche Heizsysteme stärker in den Fokus. Doch was genau gilt ab 2026? Welche Heizungen sind betroffen – und müssen bestehende Anlagen wirklich ersetzt werden?

Neue Vorgaben für Heizungen ab dem 30. Juni 2026

Der 30. Juni 2026 markiert einen wichtigen Stichtag im Heizungsgesetz. Ab diesem Datum dürfen in vielen deutschen Städten neue Heizungsanlagen nur noch dann installiert werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Diese Regel gilt zunächst für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Stadt ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen hat – spätestens greift die Vorgabe jedoch automatisch ab diesem Datum.

Der Hintergrund: Der Gebäudesektor soll einen deutlich größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gleichzeitig sollen neue Heizungen besser zu den lokalen Gegebenheiten passen, etwa durch Fernwärme in Ballungsräumen oder Wärmepumpen in Wohngebieten.

Keine Pflicht zum Austausch bestehender Heizungen

Wichtig für Eigentümer: Funktionierende Heizungen müssen 2026 nicht ausgetauscht werden.

Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionsfähig sind. Auch Reparaturen und Wartungen bleiben erlaubt. Das Gesetz greift erst dann, wenn eine neue Heizung eingebaut wird – etwa nach einem irreparablen Defekt oder im Zuge einer geplanten Modernisierung.

Damit setzt der Gesetzgeber auf einen schrittweisen Wandel statt auf einen sofortigen Zwangsaustausch.

Warum die Regelung nicht überall gleichzeitig greift

Der zeitlich gestaffelte Start hängt eng mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen. Jede Kommune legt darin fest, wie die Wärmeversorgung künftig aussehen soll – zum Beispiel durch:

  • den Ausbau von Fernwärmenetzen

  • dezentrale Wärmepumpenlösungen

  • Nutzung von Abwärme oder Biomasse

Großstädte müssen diese Planung bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen.
Kleinere Städte und Gemeinden haben dafür Zeit bis 30. Juni 2028. Erst dann gilt die 65-Prozent-Regel bundesweit.

Welche Heizungen künftig noch erlaubt sind

Zulässig sind alle Heizsysteme, die den geforderten Anteil erneuerbarer Energien erreichen. Dazu zählen insbesondere:

  • Wärmepumpen (Luft-, Erd- oder Wasserwärme)

  • Fernwärme, sofern sie überwiegend erneuerbar erzeugt wird

  • Biomasseheizungen, z. B. Pellet- oder Hackschnitzelanlagen

  • Hybridheizungen, bei denen erneuerbare Energien den Hauptanteil übernehmen

Reine Öl- oder Gasheizungen erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht mehr und verlieren damit ihre Bedeutung bei Neueinbauten.

Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten

Auch wenn der Stichtag noch etwas entfernt ist, lohnt sich frühzeitige Vorbereitung:

  1. Wärmeplanung der Kommune prüfen
    Sie gibt vor, welche Heizlösungen langfristig sinnvoll sind.

  2. Gebäudezustand analysieren
    Dämmung, Heizkörper und Grundriss beeinflussen die Wahl der Technik erheblich.

  3. Förderungen berücksichtigen
    Staatliche Zuschüsse können einen großen Teil der Investitionskosten abfedern.

  4. Langfristig planen
    Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft, Maßnahmen wirtschaftlich zu staffeln.

Fachliche Unterstützung beim Heizungstausch

Gerade im Hinblick auf das Heizungsgesetz 2026 zeigt sich, wie wichtig eine fundierte Beratung ist. Die Wahl des falschen Systems kann teuer werden – technisch wie finanziell.

Ein erfahrener Ansprechpartner ist die
Jordan Gebäudeeffizienz GmbH & Co. KG.

Das Unternehmen ist auf energieeffiziente Gebäudelösungen, Heizungsmodernisierung und ganzheitliche Sanierungskonzepte spezialisiert. Eigentümer erhalten dort Unterstützung bei:

  • der Auswahl eines passenden Heizsystems

  • der Bewertung des energetischen Gebäudezustands

  • der Planung sinnvoller Sanierungsschritte

  • der Nutzung aktueller Förderprogramme

Eine frühzeitige Beratung kann helfen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Fazit: Heizungsgesetz 2026 erfordert Planung, nicht Panik

Das Heizungsgesetz bringt ab 2026 klare Regeln für neue Heizungen, zwingt Eigentümer jedoch nicht zum sofortigen Austausch bestehender Anlagen. Wer sich frühzeitig informiert, kann Förderungen nutzen, Kosten senken und seine Immobilie zukunftssicher aufstellen.

 

Sophia Decker, CSO

Modernisierungsumlage Sophia Decker