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Bundesregierung stärkt sozialen Wohnungsbau

Modernisierungsumlage Mieterhöhung

Höhere Förderungen: Bundesregierung stärkt sozialen Wohnungsbau

Angesichts der anhaltenden Wohnungsnot in Deutschland haben sich Bund und Länder auf eine Erhöhung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen geeinigt. Die Mittel steigen von bisher 2,5 Milliarden Euro auf 3,15 Milliarden Euro.

Die Länder tragen auch weiterhin einen eigenen Anteil an der Finanzierung. Die Mindestfinanzierung von 30 Prozent bleibt bestehen. Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgeschlagen, den Ko-Finanzierungsanteil für die gesamte Förderung 2024 auf mindestens 40 Prozent zu erhöhen. Da jedoch in einzelnen Ländern die Haushaltsplanungen bereits abgeschlossen waren, hätten die Gelder gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen werden können. Nach dem Kompromiss wird die Erhöhung der Ko-Finanzierung einmalig nur für die zusätzlichen Fördermittel in Höhe von 615 Millionen Euro vorgenommen.

Im Jahr 2023 haben die Bundesländer nach offiziellen Zahlen der BMK eigene Mittel mit einem Barwert von insgesamt 2,9 Milliarden Euro investiert, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Ausgestaltung der Ko-Finanzierung wird für die einzelnen Programmjahre in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt.

Bund und Länder beschleunigen den Bau von Wohnungen

Bund und Länder haben am 6. November 2023 einen Pakt für schnelleres Bauen und Planen geschlossen. Ziel ist es, bürokratische und rechtliche Hürden abzubauen und so den Bau von Wohnungen zu beschleunigen. Der Pakt umfasst folgende Maßnahmen:

Verzicht auf Bebauungsplan

In Kommunen, in denen ein Bebauungsplan besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans verzichtet werden. Dies soll in Fällen möglich sein, in denen die Voraussetzungen für eine Bebauung bereits erfüllt sind und die Interessen der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt werden.

Genehmigungsfiktion

Für die Genehmigung von Bauvorhaben im Wohnungsbau wird eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion eingeführt. Das bedeutet, dass die beantragte Genehmigung als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheidet.

Genehmigungsfreie Aufstockung

Die Länder werden Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in den Landesbauordnungen unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei stellen. Dies soll den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnraum erleichtern und so den Bau von zusätzlichem Wohnraum ermöglichen.

Entfall der Kfz-Stellplatzpflicht

Die Länder werden Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlichen und so anpassen, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum entfällt. Dies soll den Bau von Wohnungen in Innenstädten und an öffentlichen Verkehrsmitteln attraktiver machen.

Einführung eines Gebäudetyps E

Der Bund wird die zivilrechtlichen Aspekte für die Einführung eines Gebäudetyps E (normenreduziert) klären. Ein Gebäudetyp E ist ein Gebäude, das nach vereinfachten Vorschriften errichtet werden kann. Dies soll den Bau von Wohnungen vereinfachen und beschleunigen.

Serielles und modulares Bauen

Die Länder werden regeln, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen bundesweite Gültigkeit erhalten. Dies soll das serielle und modulare Bauen fördern, bei dem Bauteile oder ganze Gebäude in Serie vorgefertigt werden.

Der Pakt ist nach Angaben des Bundesbauministeriums nur ein Baustein, der sich in eine Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung beim Bauen einfügt. Er soll das 14-Punkte-Paket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem Wohnraum ergänzen, das die Koalition im September 2023 auf den Weg gebracht hatte.

Kompromiss für bezahlbaren Wohnraum

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Länder und der Bund auf einen Kompromiss für den sozialen Wohnungsbau geeinigt. Der Vorsitz der Bauministerkonferenz für die Jahre 2024 und 2025 geht an Bayern, das den Beschluss als „gutes Signal für die Wohnungs- und Bauwirtschaft“ begrüßt. Der Eigenanteil der Länder bleibt bei den bisherigen 2,5 Milliarden Euro bei 30 Prozent, für die neu bereitgestellten 615 Millionen Euro steigt die Co-Finanzierung auf 40 Prozent. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz. „Die Gelder können jetzt fließen.“ Über die Fördermodalitäten bis 2026 soll noch in der ersten Jahreshälfte 2024 entschieden werden.

 

 

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Sophia Decker, CSO

Modernisierungsumlage Sophia Decker