Der Bebauungsplan regelt die gesetzlich vorgeschriebene Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Welche Bebauungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind legt die Gemeinde durch ihren Gemeinderat als Satzung fest. Der Bebauungsplan dient somit als Grundlage des Baurechts und ist verbindlich für die Bauleitplanung. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB).