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Nebenkosten

Nebenkosten sind alle Kosten, die durch den Besitz, die Verwaltung und die stetige Instandhaltung beim Vermieter anfallen. Es gibt umlagefähige und nicht-umlagefähige Nebenkosten. Umlagefähig bedeutet, dass der Vermieter sich diese Kosten vom Mieter zurückholen kann. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §556 BGB. Umlagefähige Nebenkosten werden auch Betriebskosten genannt. Es dürfen nur Nebenkosten umgelegt werden, die …

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Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist die Aufschlüsselung der Nebenkosten. Sie beinhaltet auch die umlagefähigen sowie die nicht-umlagefähigen Nebenkosten, welche für Kapitalanleger (Vermieter) von Bedeutung sind. Die Instandhaltungsrücklage sollte hier ausreichend hoch sein, sodass Instandhaltungsmaßnahmen bezahlt werden können. Welche Kosten in den Nebenkosten enthalten sein und welche davon umlagefähig sind erfahren Sie hier.   zurück zur Übersicht

Notar

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. In dieser Funktion ermittelt ein Notar die Interessen aller Beteiligten und wirken auf eine Einigung hin, bei der keiner benachteiligt wird. Dementsprechend entwerfen und beurkunden Notare vor allem Verträge, die besonders weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten mit sich …

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