Nebenkosten
Nebenkosten sind alle Kosten, die durch den Besitz, die Verwaltung und die stetige Instandhaltung beim Vermieter anfallen. Es gibt umlagefähige und nicht-umlagefähige Nebenkosten. Umlagefähig bedeutet, dass der Vermieter sich diese Kosten vom Mieter zurückholen kann. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §556 BGB. Umlagefähige Nebenkosten werden auch Betriebskosten genannt. Es dürfen nur Nebenkosten umgelegt werden, die …