Alleinauftrag

Im deutschen Maklerrecht sieht der Alleinauftrag ausschließlich eine Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Makler vor. Das bedeutet, dass Sie lediglich einem einzigen Makler (-unternehmen) die Rechte zur Vermarktung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks einräumen. Ein Alleinauftrag erhöht die Erfolgsaussichten für den Kunden. Als Kunde erhalten Sie die volle Expertise, Erfahrung und das gesamte Netzwerk des Maklers. Welche Vorteile die Betreuung durch einen Makler mit sich bringt erfahren Sie hier

 

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