Erschließungskosten entstehen, um den Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege oder an die Wasser- und Energieversorgung herzustellen oder zu modernisieren. Man unterscheidet zwischen der verkehrsmäßigen und der technischen Erschließung. Die verkehrsmäßige Erschließung umfasst z.B. den Straßenbau und -beleuchtung, sowie Gehwege. Die technische Erschließung umfasst den Anschluss an das Versorgungsnetzwerk für Strom, Gas, Wasser/ Abwasser, Internet, Telefon und Kabelfernsehen.
Eine Erschließung ist eine notwendig Voraussetzung für eine Baugenehmigung und ist deshalb ein wichtiger Schritt bei Neubauprojekten. Erst durch sie wird das Grundstück nutzbar. Beim Kauf eines bestehenden Objekts sollte sich der Käufer vorab bei der Gemeinde nach offenen Kosten oder geplanten Maßnahmen erkundigen. Eine Erschließungskosten liegen oft im vier- bis fünfstelligen Bereich.