Erbbaurecht

Erbbaurecht ist das Recht, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Meist fällt im Gegenzug für die Nutzung über die gesamte Nutzungsdauer Zahlungen an – der sogenannte Erbbauzins. Das Erbbaurecht und der damit verbunden Erbbauzins sind häufig auch 99 Jahre befristet. Es wird wie ein Grundstück behandelt und kann veräußert und belastet werden. 

Wenn die Laufzeit der Erbpacht beendet ist steht das Gebäude in der Regel der Grundstückseigentümer zu. Dieser muss dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung zahlen, die dem aktuellen Marktwert entspricht. Das Erbbaurecht kann auch verlängert werden, wenn beide Parteien einverstanden sind – ein Anrecht auf eine Verlängerung der Erbpacht besteht nicht. Der Grundstücksbesitzer darf den Erbbauberechtigten beim Verkauf des Grundstücks durch ein Vorkaufsrecht bevorzugen. Das Erbbaurecht ist in vielen Hinsicht sehr komplex und hat für beide Parteien sowohl Vorteile als auch Nachteile. Es empfiehlt sich der Gang zum Experten, für eine umfassende Beratung. 

 

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