Ein Vorkaufsrecht ist ein vertragliches Sonderecht, welches dem Vorkaufsberichtigten erlaubt als dritte Partei in einen Kaufvertrag einzutreten. Das heißt, dass bei Ausübung dieses Rechts der Vorkaufsberichtigte anstelle des eigentlichen Käufers die Immobilie zu den vertraglich festgelegten Konditionen erwerben kann. Ein solches Vorkaufsrecht ist im Grundbuch vermerkt. Die Gemeine hat in einigen Fällen ein Vorkaufsrecht -übt dieses jedoch allzuoft aus.