Mietendeckel

Ziel eines Mietendeckels ist das Verhindern eines starken Anstiegs von Mieten mit Hilfe von Mietenobergrenzen, -stopps und -absenkungen. Im Januar 2020 wurde der Berliner Mietendeckel eingeführt, welcher jedoch im März 2021 aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz mit dem Grundgesetz als unvereinbar und somit nichtig erklärt wurde. Trotz dessen gibt immer noch Interessengruppen, die einen bundesweiten Mietendeckel fordern.

 

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