Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt bei der Veräußerung bzw. beim Erwerb von Grundstücken an — von Ausnahmen abgesehen.  Je nach Bundesland liegt diese zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz liegt dieses aktuell bei 5%. Sie bezieht sich nicht auf mitverkaufte bewegliche Sachen (Zubehör). Die Grunderwerbssteuer zählt zu den Nebenkosten eines Grundstückskaufs und wir im Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) geregelt.

 

zurück zur Übersicht