Hausgeld

Das Hausgeld ist eine Vorauszahlung an die Wohneigentumsverwaltung auf Basis eines Wirtschaftsplans. Das Hausgeld wird von Wohnungseigentümern bezahlt und umfasst u.a. Betriebskosten und Instandhaltungsrücklagen der Wohnung und des Wohngebäudes. Umlagefähige Betriebskosten sind z.B.:

  • Reinigungskosten
  • Wasser und Abwasser
  • Wohngebäudeversicherung
  • Telekommunikationsanschlüsse
  • Heizkosten
  • Strom
  • Hausmeister
  • Wartung von Garten und Fahrstuhl
  • Abfallentsorgung. 

Die Instandhaltungsrücklagen sind nicht umlagerfähig. Die Höhe des Hausgeldes orientiert sich an dem jeweiligen Miteigentumsanteil oder einem Verteilungsschlüssel. Das Hausgeld, der Verteilungsschlüssel, die Kosten und die Einzelwirtschaftspläne der einzelnen Wohnungen sind im Wirtschaftsplan enthalten. Nach jedem Wirtschaftsjahr werden der Wirtschaftsplan und die tatsächlichen Kosten (Jahresabrechnung) gegenübergestellt. Dadurch werden Differenzen zwischen den geplanten und den tatsächlichen Kosten erkenntlich, wodurch sich Nachzahlungen oder Guthaben für die Wohnungseigentümer ergeben. Fallen bereits im laufenden Jahr zusätzliche Kosten an, muss der Wirtschaftsplan ergänzt und eine sogenannte Sonderumlage erhoben werden.

 

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