Die Instandhaltungsrücklage ist ein Teil des Hausgeldes, welches Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen. Sie dient dazu Rücklagen zu bilden, um Notwendige Maßnahmen zur Instandsetzungen/ -haltung des Wohngebäudes zu finanzieren. Diese Maßnahmen können auch Modernisierungen am gemeinschaftlichen Eigentum umfassen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird im Wirtschaftsplan festgelegt. Wenn die Instandhaltungsrücklage bzw. das erhobene Hausgeld nicht ausreicht muss ggfs. der Wirtschaftsplan angepasst werden und möglicherweise eine Sonderumlage erhoben werden. Die Instandhaltungsrücklage ist im Gegensatz zu vielen anderen Kostenpunkten des Hausgeldes nicht umlagefähig.