Kaufpreisnebenkosten

Beim Immobilienerwerb zahlt der Käufer die KaufpreisnebenkostenDiese betragen in der Regel zwischen 10% und 12% vom Kaufpreis der Immobilie. Sie bestehen in der Regel aus:

  • Grunderwerbssteuer
  • Notargebühren
  • Grundbucheintragung
  • Maklerprovision 

Weitere eventuelle Kaufpreisnebenkosten können durch die Eintragung und Beurkundung der Grundschuld anfallen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Teil des Kaufpreises finanziert wird. In diesem Fall wird auch der Gläubiger in das Grundbuch eingetragen. Die Gebühren dafür erfolgen nach einer Gebührentabelle durch das Amtsgericht.

Sonderfall bei Eigentumswohnungen: Wenn bei einem Eigentümerwechsel die Hausverwaltung diesem zuvor zustimmen muss fallen hierfür die sogenannten „Verwaltungskosten“ an, da diese Zustimmung ebenfalls notariell beglaubigt werden muss.

 

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