Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist eine Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einer Immobilie für das Kalenderjahr. Die Erstellung dieses Plan liegt in der Verantwortung der Hausverwaltung. Bei der Erstellung orientiert sich die Verwaltung meist an der Jahresabrechnung des Vorjahres. Der für Wohnungseigentümer interessante Teil des Wirtschaftsplan besteht im Hausgeld. Dieses umfasst die Betriebskosten und die Instandhaltungsrücklagen. Der Wirtschaftsplan ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 28 WEG).

 

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